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Behandlungspflege

Häufig wird neben pflegerischen Leistungen auch eine medizinische Behandlung notwendig, die Ihr Arzt Ihnen verordnet und an den Pflegedienst delegiert. Um diese Behandlung sicherzustellen, unterstützen wir Sie beratend und pflegerisch.

Im Einzelfall können dadurch sogar Krankenhausaufenthalte für Sie vermieden oder verkürzt werden. Um eine optimale Behandlung und schnelle Heilerfolge zu gewährleisten, stehen wir im ständigen Austausch mit Ihrem behandelnden Arzt.

Dieser schreibt eine ärztlicher Verordnung und nach Genehmigung durch die jeweilige Krankenkasse übernehmen wir die für Sie notwendigen Leistungen der Behandlungspflege (nach SGB V).

Für die Wundversorgung steht Ihnen unsere Frau Irena Dudek zur Verfügung. Sie ist zertifizierte Wundmanagerin nach ICW.

Die Kosten all dieser Leistungen werden nach Genehmigung von der Krankenkasse übernommen und können neben den Leistungen der Pflegeversicherung bezogen werden.

Wenn Sie einen Pflegebedürftigen versorgen und betreuen oder Sie möchten als Pflegebedürftiger unabhängig bei der Ausführung der Behandlungspflegen sein, sind aber unsicher, zeigen wir Ihnen, wie Sie die behandlungspflegerischen Maßnahmen eigenständig und korrekt durchführen! Das Anlernen bzw. die Anleitung und Begleitung zur eigenständigen Durchführung aller Maßnahmen wird bei vorhandener Indikation und nach ärztlicher Verordnung von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Auf Wunsch sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich.
 

Sollte für Sie eine Krankenhausbehandlung notwendig, aber nicht durchführbar sein, oder sollte diese durch Pflege in Ihrem häuslichen Umfeld vermieden oder verkürzt werden können, so steht Ihnen im Einzelfall bis zu vier Wochen je Krankheitsfall eine erforderliche Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung zu. Der Anspruch auf diese häusliche Krankenpflege besteht, wenn Sie alleine leben oder eine weitere  im Haushalt lebende Person Sie nicht angemessen pflegen und versorgen kann.

Der Hausarzt muss die erforderlichen Leistungen verordnen und nach Genehmigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann Grubschat Ambulante Pflege Sie qualifiziert betreuen.

Für die Behandlungspflege ist ab Vollendung des 18. Lebensjahres je Verordnung eine Zuzahlung von 10 EUR zu entrichten. Dazu kommen 10 % der Kosten der häuslichen Krankenpflege für die ersten 28 Tage je Kalenderjahr. Die Zuzahlung wird von den Krankenkassen ermittelt und in Rechnung gestellt.

 

Leistungskatalog

  • Verabreichung von Medikamenten
  • Stellen der Medikamente im Wochendispenser
  • Medikamentenneueinstellung
  • medizinische Einreibungen mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln
  • Gabe von Augentropfen
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen (ab Kompressions-Klasse II)
  • Kompressionsverbände der Beine und Arme
  • Gewichtskontrolle zur verordneten Flüssigkeitsbilanzierung
  • subcutane Injektionen (Gabe von Insulinspritzen, Heparinspritzen etc.)
  • intramuskuläre Injektion
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Dekubitus-Versorgung
  • Klistiere und Klysma bzw. Einläufe als therapeutische Maßnahme
  • PEG-Verbände, Versorgung von Bauchdecken-Ernährungssonden
  • SPK-Verbände, Versorgung von Bauchdecken-Katheter
  • Anlegen und Wechseln von Verbänden bzw. Wundversorgung
  • Tracheostoma-Versorgung incl. Absaugung
  • Katheterisierung (transurethral)
  • Blaseninstillation bei akutem Krankheitsgeschehen
  • Stoma- bzw. Anus-Praeter-Versorgung bei pathologischer Veränderung
  • Uro- bzw. Ileo-Stoma-Versorgung bei pathologischer Veränderung
  • Versorgung von Beatmungspatienten

im notfall

 

0561 / 970 28 81

(24h Rufbereitschaft)

 

Servicezeiten

Mo – Fr 9:00 – 12:00 

 

Unsere Adresse

Grubschat Ambulante Pflege
Am Stadion 2
34253 Lohfelden

 

Tel.: 0561 / 970 28 88

Fax: 0561 / 970 28 89

info@pflegedienst-gap.de

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