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Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir eine examinierte Pflegekraft (w/m) und eine Pflegehilfskraft (w/m)
Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir eine examinierte Pflegekraft (w/m) und eine Pflegehilfskraft (w/m)
Da es oft Sie – die Angehörigen pflegebedürftiger Menschen sind – die die Hauptlast der pflegerischen Versorgung tragen, kann es vorkommen, dass irgendwann die Grenzen der physischen und psychischen Belastbarkeit erreicht werden.
Deshalb wurde vom Gesetzgeber die sog. Verhinderungspflege in das Pflegeversicherungsgesetz aufgenommen. Sie soll gewährleisten, dass die pflegerische Versorgung auch dann sichergestellt ist, wenn Sie als pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen oder selbst wegen Krankheit ausfallen. So kann der Pflegebedürftige im gewohnten häuslichen Umfeld verbleiben und durch einen Pflegedienst, z. B. Grubschat Ambulante Pflege oder eine ehrenamtliche Pflegeperson betreut werden.
Anspruchsvoraussetzungen
Ein Anspruch ist dann gegeben, wenn Sie als Pflegeperson, die nicht erwerbsmäßig pflegt, ausfallen und seit mindestens sechs Monaten die Pflege übernommen haben. Des weiteren muss ein erheblicher Hilfebedarf in pflegerischer und hauswirtschaftlicher Hinsicht sowie ein allgemeiner sozialer Betreuungsaufwand des Pflegebedürftigen vorliegen.
Die Verhinderungspflege muss durch die Pflegekasse genehmigt werden.
Leistungsumfang
Die Pflegeversicherung stellt für die Verhinderungspflege pro Jahr einen Betrag von 1.612 € pro Pflegebedürftigen zur Verfügung. Außerdem können bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden, so dass ein Höchstbetrag von 2418 € entsteht. Die Leistungen stehen den Versicherten mit Pflegegrad 2 bis 5 zu und können für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr gewährt werden. Eine Splittung der Verhinderungspflege auf mehrere Termine im Jahr ist möglich, ebenso ist die Verwendung einer stundenweisen Verhinderungspflege möglich.
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Grubschat Ambulante Pflege
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